In der Neufassung der Satzung ist an einer Stelle eine Konkretisierung nötig – und zwar über welche Medien künftig zu Mitgliederversammlungen eingeladen wird. Darüber muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung beschließen. Zur Tagesordnung.
Ort
Festzelt vor dem Rathaus
Hauptstr. 81, 58739 Wickede (Ruhr)
Termine
Sa, 08.07.2023, 14:00 Uhr
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat am 03.03.2023 eine Neufassung der Satzung beschlossen. Die Abteilung Registersachen am Amtsgericht Arnsberg hat die Neufassung geprüft und im Wesentlichen keine Beanstandungen. Lediglich in einem Punkt sei die Formulierung nicht konkret genug, weshalb innerhalb einer gesetzten Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung darüber beraten und beschließen muss.
Anträge und Themenvorschläge können bis zum 05.07.2023 bei allen Vorstandsmitgliedern eingereicht werden.
In § 12 Versammlungen der Neufassung der Satzung ist folgende Regelung getroffen:
[...] Die Einladungen zu ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind spätestens zwei Wochen vor den Versammlungsterminen auf der Internetseite der Schützenbruderschaft sowie möglichst über weitere einschlägige Medien wie Soziale Netzwerke und Lokalzeitungen bekannt zu machen. [...]
Der Schützenvorstand stellt dazu folgenden Änderungsantrag:
[...] Die Einladungen zu ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind spätestens zwei Wochen vor den Versammlungsterminen auf der Internetseite der Schützenbruderschaft sowie möglichst über die Profile der Schützenbruderschaft in den Sozialen Netzwerken Facebook und Instagram und die lokale Tageszeitung Soester Anzeiger bekannt zu machen. [...]
SCHÜTZENBRUDERSCHAFT ST. JOHANNES Wickede (Ruhr)-Wiehagen e. V.
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